Bei nicht anerkannten Entschuldigungsgründen (gemäss SRR Artikel 10.2) besteht für die Schiedsrichter die Möglichkeit, selbständig einen Ersatz zu suchen. Dieser Abtausch muss mit diesem Formular vom SKRS genehmigt werden.
Folgende Bedingungen müssen für einen Abtausch erfüllt sein:
✓ Ersatzschiedsrichter; Ein Schiedsrichter, welcher als Ersatz am genannten Tag eingeplant ist, darfkeine Einsätze übernehmen
✓ Verbundenheiten; Der/die abzutauschenden Schiedsrichter darf/dürfen keine Vereinsverbundenheiten aufweisen
✓ Qualifikation; Ein Schiedsrichter darf nur Spiele eines gleich-oder tieferqualifizierten Schiedsrichters übernehmen.
✓ Feldübergreifende Übernahmen; G1-G5 Schiedsrichter dürfen Spiele von R3-R7 Schiedsrichtern übernehmen. R1-R2 Schiedsrichter dürfen Spiele von G4-G5 Schiedsrichtern übernehmen. R3-R7Schiedsrichter dürfen nur Kleinfeld Spiele leiten.
✓ Maximalanzahl Spiele; Ein Schiedsrichter darf maximal 4 Spiele (TF) resp. 3 Spiele (ES, ESTF)pro Tag leiten, siehe auch SRRW7 «Anzahl Spiele pro Tag».
✓ Spielreihenfolge; Ein Schiedsrichter darf nicht zwei Spiele nacheinander leiten.
Ausnahme:Der Beginn des ersten Spiels und der Beginn des zweiten Spiels liegen mindestens 135Minuten auseinander bei Spielen mit 3x20 Minuten, sowie 90 Minuten bei Spielen mit der Spielzeit von 2x20 Minuten.
Dieses Formular muss bis am Donnerstag12:00 Uhr vor dem Turniertag per E-Mail an skrs@swissunihockey.ch eingereicht werden.
Es besteht die Möglichkeit über das Vereinsportal (SR-Adressbuch) oder über Freiwillige Schiedsrichtereinsätze (siehe unten) einen motivierten Schiedsrichter für einen Abtausch zu suchen.